Kostenübernahme & Abrechnung

Als Behandlerin in einer Privatpraxis rechne ich persönlich mit Ihnen ab. Ich habe eine Approbation und einen Eintrag ins Ärzteregister, kann jedoch nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Beachten Sie dazu bitte unbedingt folgende Hinweise!

Für gesetzlich-versicherte Personen

Die Kostenübernahme kann über ein Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erfolgen. Anspruch besteht aufgrund des § 13 SGB V Kostenerstattung.

Die Kostenübernahme für eine Behandlung muss zunächst mit Ihrer Krankenkasse abgeklärt werden. Bei der Suche nach einem Therapieplatz ist diese verpflichtet, Sie zu unterstützen. In der Regel verweist sie Sie auf die Termin-Service-Stelle unter der Telefonnummer 116 117, über die eine Sprechstunde vereinbart werden muss. Alternativ kann Ihnen die Krankenkasse auch eine Liste mit verfügbaren Therapeuten zur Verfügung stellen.

Der erste Schritt ist somit eine Sprechstunde. Wichtig dabei: Die durchführende Psychotherapeutin oder der durchführende Psychotherapeut muss ein sogenanntes PTV-11-Formular der Kassenärztlichen Vereinigung ausfüllen. Dieses bescheinigt, dass einerseits eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt und andererseits eine zeitnahe Behandlung erforderlich ist.

Anschließend müssen Sie nachweisen, dass Sie sich hinreichend um einen Platz in einer kassenzugelassenen Praxis bemüht haben. Ein Anrufprotokoll eignet sich hierfür, in dem Sie vermerken, wann Sie welche Praxis kontaktiert haben und welche Wartezeit Ihnen genannt wurde. Ergänzend sollten Sie Therapieform sowie Entfernung zu Wohn- und gegebenenfalls Arbeitsort notieren. Ich rate dazu, mindestens sechs Kontakte in einer Übersicht festzuhalten – verbindliche Auskünfte erteilt stets Ihre Krankenkasse.

Erst danach ist ein Antrag auf Kostenübernahme sinnvoll und erfolgversprechend.

Weitere Hinweise bietet die Internetseite des Deutschen Psychotherapeutenverbands. Die Broschüre "Wenn ich keinen Psychotherapieplatz finde?" der DPTV finden Sie hier:

DPTV-Broschüre (PDF)

Für privatversicherte / beihilfeberechtigte Personen

Informieren Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung/ Beihilfestelle, welche Regelungen für Psychotherapie gelten und welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sein müssen. In der Regel gestaltet sich der Antragsprozess einfach und unkompliziert, sodass die Erstattung der Kosten problemlos möglich ist. Die Abrechnung läuft über eine Rechnung an Sie persönlich, die Sie anschließend bei Ihrer Versicherung oder der Beihilfestelle einreichen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach den Gebührenvorschriften für Psychotherapeuten (GOP).

Für Selbstzahler

Sie können sich gerne mit mir in Verbindung setzen. Die Kosten für die Behandlung werden auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.